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   VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323   

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VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323 (https://dejure.org/2019,37931)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323 (https://dejure.org/2019,37931)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 8 ZB 19.1323 (https://dejure.org/2019,37931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5, 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2; WHG §§ 9 Abs. 2 Nr. 2, 48 Abs. 1, 100 Abs. 1 Satz 2
    Kein Anspruch auf gewässeraufsichtliches Einschreiten bei Ausbringen von Gülle

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf gewässeraufsichtliches Einschreiten bei Ausbringen von Gülle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassung (abgelehnt); kein Anspruch auf gewässeraufsichtliches Einschreiten; nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Grundwassers; landwirtschaftliche Düngung; privater Hausbrunnen; Ermessensreduzierung auf Null (verneint)

  • rechtsportal.de

    Klage auf Untersagung bzw. Unterlassung der landwirtschaftlichen Düngung von an ein Wohngrundstück angrenzenden Ackerflächen; Auswirkungen der Düngung auf das Grundwasser; Antrag auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2018 - 12 TaBV 23/18

    Rechtstellung des Betriebsrats; Recht auf Einsicht in nicht anonymisierte Listen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323
    Ist das Grundwasser betroffen, so reicht hierfür schon die nicht ganz entfernte, nur theoretische Möglichkeit einer schädlichen Einwirkung aus (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2001 - 4 B 80.01 - BauR 2002, 1359 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - AUR 2019, 189 = juris Rn. 13 m.w.N.).

    Die Wendung "nicht zu besorgen" ist dahingehend auszulegen, dass es mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit kommen darf (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - AUR 2019, 189 = juris Rn. 18; NdsOVG, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 56/14 - juris Rn. 92).

    Dass die Wasserrechtsbehörde regelmäßig auch bei nur formeller Illegalität einer Gewässerbenutzung einschreiten kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - AUR 2019, 189 = juris Rn. 27 m.w.N.), heißt nicht, dass sie dies auch tun muss, weil jede andere Entscheidung als das begehrte Einschreiten ermessensfehlerhaft wäre.

  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411

    Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323
    Ist das Grundwasser betroffen, so reicht hierfür schon die nicht ganz entfernte, nur theoretische Möglichkeit einer schädlichen Einwirkung aus (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2001 - 4 B 80.01 - BauR 2002, 1359 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - AUR 2019, 189 = juris Rn. 13 m.w.N.).

    Die Wendung "nicht zu besorgen" ist dahingehend auszulegen, dass es mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit kommen darf (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - AUR 2019, 189 = juris Rn. 18; NdsOVG, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 56/14 - juris Rn. 92).

    Dass die Wasserrechtsbehörde regelmäßig auch bei nur formeller Illegalität einer Gewässerbenutzung einschreiten kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - AUR 2019, 189 = juris Rn. 27 m.w.N.), heißt nicht, dass sie dies auch tun muss, weil jede andere Entscheidung als das begehrte Einschreiten ermessensfehlerhaft wäre.

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323
    Sie sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B.v. 16.1.2017 - 2 BvR 2615/14 - IÖD 2017, 52 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323
    Allein in Fällen einer "Ermessensreduzierung auf Null" kann sich dieser Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu einem Rechtsanspruch verdichten (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 = juris Rn. 40).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323
    Bei dem im erstinstanzlichen Anwaltsschriftsatz vom 26. Juli 2017 benannten Beweisangebot handelt es sich um eine bloße Beweisanregung, die für eine Aufklärungsrüge nicht ausreichend ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 2.2.2018 - 8 ZB 17.1271 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17

    Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323
    Die Wendung "nicht zu besorgen" ist dahingehend auszulegen, dass es mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit kommen darf (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - AUR 2019, 189 = juris Rn. 18; NdsOVG, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 56/14 - juris Rn. 92).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 499/16

    Zulassung der Verfüllung der Polder 4 und 5 als die durch die Abgrabung von Kies

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Nachträgliche Beschränkung eines wasserrechtlichen Altrechts

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 13 LC 204/14

    Erhöhte Anforderungen; Arzneimittelrückstände; Aufbringung; Ausgleich;

  • BVerwG, 19.08.2019 - 2 B 72.18

    Einordnung eines Beihilfebetrugs als innerdienstliches Dienstvergehen;

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2016 - 13 LC 56/14

    Beweissicherung; Bewilligung; drittschützend; Grundwasserabsenkung;

  • BVerwG, 16.12.1988 - 7 C 93.86

    Vorverfahrenskosten - Erstattungsklage - Berufungsbeschränkung -

  • BVerwG, 14.12.2001 - 4 B 80.01

    Ausprägung des Rücksichtnahmegebots; Verhältnis zwischen bauplanungsrechtlicher

  • BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15

    Beamter; Lehrer; Ernennung; Ernennungsurkunde; Teilzeitbeschäftigung;

  • VGH Bayern, 02.02.2018 - 8 ZB 17.1271

    Wasserrechtliche Schutzanordnung - Verbot von Pflanzenschutzmitteln

  • VGH Bayern, 06.08.2015 - 8 ZB 14.1814

    Unterhaltungslast bei teilweise verrohrtem Gewässer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2018 - 19 E 459/18

    Anhebung des Streitwerts für das durch Einstellungsbeschluss nach

  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 7 C 08.1731

    Streitwertbeschwerde; (kein) Vertretungszwang; Zusammenrechnung der Werte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1992 - 10 C 11067/91
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus

    (1) Bei der Prognoseentscheidung ist nicht auf den objektivrechtlichen Besorgnisgrundsatz (§ 48 Abs. 1 Satz 1 WHG) zurückzugreifen, der erfüllt ist, wenn die Möglichkeit einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers oder einer sonstigen nachhaltigen Veränderung seiner Eigenschaften nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellungen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.6.2019 - 7 B 26.18 - juris Rn. 17) bzw. der nicht erfüllt ist, wenn es mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit kommt (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 8 ZB 19.296 - NVwZ-RR 2020, 306 = juris Rn. 18; B.v. 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323 - RdL 2020, 397 = juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 8 ZB 19.1481

    Rechtmäßigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von

    Diesbezügliche Verstöße gegen den Zulassungsbescheid sind nicht mit einer Anfechtungsklage, sondern mit einer Verpflichtungsklage auf gewässeraufsichtliches Einschreiten nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG und Art. 58 Abs. 1 Satz 2 BayWG zu verfolgen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323 - juris Rn. 13).

    Im Übrigen ist weder dargelegt noch sonst erkennbar, weshalb der Beklagte verpflichtet sein sollte, den gerecht abzuwägenden Nutzungskonflikt (vgl. BayVGH, B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 10) zwischen den Beteiligten einseitig zulasten der Beigeladenen im Wege der Versagung einer Erlaubnis zur Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück zu lösen (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1590

    Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung

    Damit ist - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. UA S. 9 ff.) - nicht auf den strengen Maßstab des objektivrechtlichen Besorgnisgrundsatzes nach § 48 Abs. 1 Satz 1 WHG zurückzugreifen, der (nur) verlangt, dass die Möglichkeit einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers oder einer sonstigen nachhaltigen Veränderung seiner Eigenschaften nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellungen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.6.2019 - 7 B 26.18 - juris Rn. 17) bzw. der nicht erfüllt ist, wenn es mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit kommt (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 8 ZB 19.296 - NVwZ-RR 2020, 306 = juris Rn. 18; B.v. 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323 - RdL 2020, 397 = juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1589

    Drittanfechtungsklage eines Trägers der öffentlichen Wasserversorgung gegen

    Damit ist - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. UA S. 9 ff.) - nicht auf den strengen Maßstab des objektivrechtlichen Besorgnisgrundsatzes nach § 48 Abs. 1 Satz 1 WHG zurückzugreifen, der (nur) verlangt, dass die Möglichkeit einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers oder einer sonstigen nachhaltigen Veränderung seiner Eigenschaften nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellungen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.6.2019 - 7 B 26.18 - juris Rn. 17) bzw. der nicht erfüllt ist, wenn es mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit kommt (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 8 ZB 19.296 - NVwZ-RR 2020, 306 = juris Rn. 18; B.v. 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323 - RdL 2020, 397 = juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 8 ZB 19.2240

    Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren

    Die Anhörungsrüge, mit der die Klägerin die Fortführung des Verfahrens über ihren mit Beschluss vom 23. Oktober 2019 (Az. 8 ZB 19.1323) abgelehnten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 6. Mai 2019 begehrt, bleibt ohne Erfolg.
  • VG Trier, 24.06.2020 - 9 K 538/20

    Behördliches Einschreiten gegen die Nutzung einer Fischzuchtanlage;

    Dieser Anspruch kann sich auch auf eine konkrete Handlungsweise der Behörde verdichten, wenn jede andere Entscheidung als das begehrte Einschreiten ermessenfehlerhaft wäre (sog. Ermessensreduktion auf null, vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2019 - 8 ZB 19.1323 -, Rn. 13, juris).
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